Lehrmittelübertragungen für Kinder und Jugendliche mit weiteren Behinderungsformen

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung existieren von gewissen Lehrmitteln oder Lehrmittelteilen sogenannte Lehrmittelübertragungen.

Da die Lehrmittelübertragungen der Blindenmedieninstitutionen teilweise auch für Kinder und Jugendliche der Volksschule oder der Sekundarstufe II mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen hilfreich sind, regelt neu ein Zusatzvertrag zwischen der ilz und den Lehrmittelverlagen die Weitergaben von Übertragungen an diese Kinder und Jugendlichen. Bedingung dafür ist eine Bestätigung der verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Heilpädagoginnen, Heilpädagogen, Fachpersonen oder Schulleitungen können sich über ein Kontaktformular bei der ilz Geschäftsstelle melden, falls sie an einer Lehrmittelübertragung interessiert sind.

Institutionen und Fachstellen mit kantonalem Auftrag, welche Kinder mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen unterrichten oder begleiten, können eine Rahmenvereinbarung unterzeichnen, damit sie nicht für jedes Lehrmittel eine Vereinbarung unterzeichnen müssen. Interessierte Fachstellen melden sich bei der ilz Geschäftsstelle.

Download: Rahmenkonzept Lehrmittelübertragungen

 

Beispiele Lehrmittelübertragungen

Die Beispiele sind mit Genehmigung der Verlage und der übertragenden Institutionen publiziert und sind urheberrechtlich geschützt.

Beispiel aus Mathematik 4, AH Multiplikation und Division, S. 3 - 5, Lehrmittelverlag Zürich, 2014:
Download Übertragung der SfS Zürich
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Beispiel aus Natura 9-12, Schulbuch, S. 96 - 97, Klett und Balmer AG, 2023:
Download Übertragung der obvita
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Beispiel aus Mille feuilles 4, magazine 4.1 "C'est moi; mes hobbys", S. 12 und S. 16-18, Schulverlag plus, 2022:
Download Übertragung der Blindenschule Zollikofen
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