Grundlagen der Barrierefreiheit
Die Schweiz ratifizierte am 15. April 2014 in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention als 144. Staat. Sie trat am 15. Mai 2014 in Kraft. Ergänzend zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht trägt die Konvention bei, Barrieren zu beseitigen. Diese beeinträchtigen Menschen, wenn sie ihr Leben autonom gestalten wollen. So sind die Schweizer Lehrmittelverlage verpflichtet, ihre Produktionen gleichzeitig für Regelklassen wie für andere Nutzergruppen bereitzustellen. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die behindert sind.
Eine pragmatische, aber gut organisierte Unterstützung der Behinderteninstitutionen durch die Verlage ist demnach nicht nur im Interesse der Verlage, sondern auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.
(Quelle und weitere Informationen: Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, SBS)
Stiftung «Zugang für alle»
Die Stiftung «Zugang für alle» ist das Kompetenzzentrum für barrierefreie Technologie und bietet u.a. Werkzeuge und Checklisten für barrierefreies Webdesign.
