Barrierefreiheit

Grundlagen der Barrierefreiheit

Die Schweiz hat am 15. April 2014 in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention als 144. Staat ratifiziert. Sie ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Ergänzend zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht soll die Konvention dazu beitragen, die zahlreichen Barrieren zu beseitigen, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch stark beeinträchtigen. So sind die Schweizer Lehrmittelverlage grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Neuproduktionen gleichzeitig für Regelklassen wie auch für anderen Nutzergruppen – wie eben beispielsweise Behinderte – zur Verfügung zu stellen.

Eine pragmatische, aber gut organisierte Unterstützung der Behinderteninstitutionen durch die Verlage ist demnach nicht nur im Interesse der Verlage, sondern auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.

(Quelle und weitere Informationen: Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, SBS)

Koordination Lehrmittel für Sehbehinderte und Blinde

Seit 2014 ist die ilz für die Koordination der Lehrmittel für Sehbehinderte und Blinde zuständig. Die Geschäftsstelle der ilz hat mittlerweile ein Netzwerk zum Austausch mit den Blindenmedieninstitutionen, die Lehrmittel für Sehbehinderte und Blinde zur Nutzung aufbereiten (sogenannte Lehrmittelübertragungen). In Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wurde die gemeinsamen Datenbank catalonia.access bereitgestellt: Die Institutionen und Schulen tauschen über diese zentrale Plattform Informationen zu erstellten Übertragungen aus. Dies schafft Transparenz in Bezug auf die geleisteten Arbeiten und trägt zur Reduktion der Kosten bei.

Zur Festigung der Verfahren zwischen den Schweizer Lehrmittelverlagen und den Blindenmedieninstitutionen für die Herausgabe von Lehrmittel-Rohdaten und den Austausch von Lehrmittelübertragungen unter den Schulen wurde Mitte 2017 eine mit allen Partnern abgesprochene Rahmenvereinbarung mit Schweizer Lehrmittelverlagen in Kraft gesetzt. Interessierte und ausgewiesene Schulen können sich nun bei der Geschäftsstelle der ilz akkreditieren und erhalten so vereinfachten Zugang zu Lehrmitteldaten der beteiligten Verlage. Die Vereinbarung regelt auch den Austausch der Lehrmittelübertragungen unter den akkreditierten Schulen.

Stiftung «Zugang für alle»

Die Stiftung «Zugang für alle» ist das Kompetenzzentrum für barrierefreie Technologie und bietet u.a. Werkzeuge und Checklisten für barrierefreies Webdesign.