Barrierefreiheit

Grundlagen der Barrierefreiheit

Die Schweiz hat am 15. April 2014 in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention als 144. Staat ratifiziert. Sie ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Ergänzend zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht soll die Konvention dazu beitragen, die zahlreichen Barrieren zu beseitigen, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch stark beeinträchtigen. So sind die Schweizer Lehrmittelverlage grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Neuproduktionen gleichzeitig für Regelklassen wie auch für anderen Nutzergruppen – wie eben beispielsweise Behinderte – zur Verfügung zu stellen.

Eine pragmatische, aber gut organisierte Unterstützung der Behinderteninstitutionen durch die Verlage ist demnach nicht nur im Interesse der Verlage, sondern auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf.

(Quelle und weitere Informationen: Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, SBS)

Stiftung «Zugang für alle»

Die Stiftung «Zugang für alle» ist das Kompetenzzentrum für barrierefreie Technologie und bietet u.a. Werkzeuge und Checklisten für barrierefreies Webdesign.